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Bremen hat bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes, das im Juli in Kraft getreten ist, lange hinterher gehinkt: In diesem Quartal sollen Betriebe kontrolliert werden. Im Juli ist das Gesetz, das die Situation von Prostituierten verbessern und mehr Schutz vor Zwangsprostitution bieten soll, in Kraft getreten. Das geht aus einer aktuellen Senatsantwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor.
Geschätzt wird, dass in der Stadtgemeinde Bremen bis Frauen und Männer im Sexgewerbe tätig sind. Das Prostituiertenschutzgesetz ist Anfang Juli in Kraft getreten, Bremen hatte bei der Umsetzung lange hinterher gehinkt. Erst seit Oktober vergangenen Jahres können die verpflichtenden Anmeldungen erteilt sowie die ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen Sozial-, Informations- und Gesundheitsberatungen angeboten werden.
Für die Beratungsgespräche sind die Gesundheits- und Sozialbehörde zuständig. Bremen ist seit über einem Jahr säumig bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes: Die Das Bundesgesetz soll die Situation von Frauen und Männern in der Prostitution verbessern und mehr Schutz vor Zwangsprostitution bieten.
Deshalb sind auch die Betreiber von Prostitutionsstätten dazu verpflichtet, einen Erlaubnisantrag zu stellen. Mehr als solcher Stätten soll es in der Stadtgemeinde Bremen geben. Bis zum Juli dieses Jahres seien zehn Erlaubnisse erteilt worden. Die Betreiber müssen unter anderem ein Betriebskonzept vorlegen.
In der Stadt Bremen seien allerdings sechs Anträge nach Beratung und Hinweis auf fehlende Voraussetzungen und Zuverlässigkeit für die Erlaubniserteilung zurückgezogen worden. Kontrollen durch die Ordnungsbehörden zur Überwachung der Betriebe, wie sie das Gesetz ebenfalls zwingend vorschreibt, hat es nach Auskunft des Senats in Bremen noch nicht gegeben.