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Chefin und Verlobter sollen versucht haben, Geld unter Druck zu fordern. Angeklagt waren eine Jährige und ihr jähriger Verlobter vor dem Amtsgericht wegen versuchter Erpressung. Die beiden Gelsenkirchener sollen versucht haben, ausstehendes Geld bei einer Hattingerin einzufordern — auch mit Ohrfeige. Doch noch bevor die beiden Zeugen ausgesagt hatten, schlug Staatsanwalt Dr.
Bernd Schmalhausen vor, das Verbrechen zum Vergehen herunterzustufen. Die Erpressung wurde zur Nötigung. Richter Johannes Kimmeskamp stellte daraufhin mit Zustimmung aller Beteiligten das Verfahren gegen die Angeklagte ein.
Ihr zweifach vorbestrafter Verlobter muss wegen der Ohrfeige Euro an die Musikschule zahlen. Wie es laut der Angeklagten zum Gerichtsverfahren kam: Die junge Mutter hatte sich nach ihrer Scheidung mit einem Escort-Service selbstständig gemacht. Sie schaltete Annoncen für ihre Mitarbeiterinnen und vermittelte Treffen mit den Herren. Mit letzterer habe das aber nie geklappt.
Mehr Frauen könne sie nicht anbieten, sagte die Gelsenkirchenerin, denn sie müsse für jede sehr zeitintensiv werben und viel telefonieren. Die Herren hätten die Damen immer für eine Stunde bestellt, dafür bis Euro an ihre Begleitung bezahlt. Weil die Hattingerin das Geld es sollen Euro sein nicht überwiesen hatte, kam die nun Angeklagte samt Verlobtem nach Hattingen.
Hier habe sie vor dem Haus den Freund der Hattingerin getroffen. Es kam zum Wortwechsel und laut des Zeugen zur Ohrfeige, die der Verlobte ihm verpasst haben soll. Zahlt der nun dafür die Euro, wird auch das Verfahren gegen ihn eingestellt. Dann übernimmt bei ihm wie schon bei seiner Verlobten die Landeskasse die Kosten des Verfahrens. Der Escort-Service ruht zurzeit. Amtsgericht Ärger bei Escort-Service endet vor Gericht. Dominika Sagan Leserkommentare 0 Kommentar schreiben.